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Apr
2006

"Nur ein Bild vom Führer"

Kurier-Artikel vom 30.03.2006 |apa |dk

"Nur ein Bild vom Führer"

Drei Jugendliche sind am Donnerstag wegen eines rassistisch motivierten Überfalls auf eine Prostituierte in Wien-Fünfhaus im Straflandesgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Mit den Worten "Scheißneger, give me your money!" hatten die drei Lehrlinge im Alter zwischen 16 und 18 Jahren einer 21-jährigen Nigerianerin 30 Euro abgenötigt. Dabei bedrohten sie die Frau mit einem Schlagstock und einem gezückten Messer.

Der Raub ereignete sich in der Nacht zum 16. Jänner 2006 auf der für den so genannten Straßenstrich bekannten Linzer Straße. Staatsanwältin Hanna Haimböck beschuldigte die Jugendlichen, sie hätten sich aus rassistischen Gründen bewusst eine schwarzafrikanische Prostituierte ausgesucht. Die Angeklagten behaupteten demgegenüber, das Opfer wäre "zufällig schwarz" gewesen.

Fotos von Hitler

Die Indizien sprachen eindeutig dagegen: Als das Trio knapp 30 Minuten nach der Tat festgenommen werden konnte - sie hatten sich mit der Beute an einem Imbiss-Stand etwas zu essen gekauft -, entdeckte die Polizei bei zwei von ihnen auf eine rechtsradikale Gesinnung hinweisende Gegenstände. Der eine trug eine Jacke mit einem aufgenähten Hakenkreuz, der andere hatte ein Hitler-Foto ein- und einen Button mit der Reichsfahne angesteckt.

Provokantes Grinsen

Darauf angesprochen, bemerkte nun der 18-Jährige: "Es war doch nur ein Bild vom Führer!" Dass er sein Opfer mit rassistischen Schimpfen beschimpft hatte, als er am Kommissariat wieder mit der Frau konfrontiert wurde, tat er vor Gericht mit einem provokanten Grinsen ab.

Zwei Geschworenen platzte darauf hin der Kragen. "Ich vermisse bei Ihnen Reue und ein angemessenes Auftreten", gab eine Laienrichterin zu bedenken. "Genau. Sie lachen ja noch drüber", ergänzte der neben ihr sitzende Geschworene.

Nichtigkeitsbeschwerde

Der 18-Jährige wurde als Rädelsführer wegen schweren Raubes zu vier Jahren Haft verurteilt, worauf er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete. Ein gleichaltriger Komplize erhielt zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt. Der Jüngste fasste drei Jahre aus, davon ein Jahr unbedingt: Der 16-Jährige hatte im Vorverfahren am Ende seiner Einvernahme angegeben, die beraubte Frau sei "negroid" und daher "minderwertig". Die U-Richterin ließ dieses Statement protokollieren.

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